Aktuelles

Säule 3a – Vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen

Ab 01.01.2019 gelten neue erhöhte Maximalbeträge für die Einzahlung in die Säule 3a.
Erwerbstätige mit 2. Säule CHF 6’826 (bisher CHF 6’768)
Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 34’128 (bisher CHF 33’840)

Beschränkung Fahrtkostenabzug in Steuererklärung

Erstmals in der Steuererklärung 2018 ist der Fahrtkostenabzug auch im Kanton Zürich begrenzt bei CHF 5’000. Bei der Bundessteuer kennen wir das bereits seit 2016 mit einer Begrenzung bei CHF 3’000. Das kann im Einzelfall zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Neue Steuerabzüge für Hausbesitzer

Planen Sie Ihre Steuern von morgen bereits heute!

Im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 des Bundes gibt es bei der Direkten Bundessteuer ab 01. Januar 2020 neue Steuerabzüge für energiesparende Investitionen und für den Rückbau im Zuge eines Ersatzneubaus. Können die Abzüge im Jahr der Entstehung steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden, ist eine Verteilung auf maximal drei Jahre möglich.

Bitcoin

Kryptowährungen, wie zum Beispiel Bitcoin, sind in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Wir zeigen Ihnen gerne wie.

Besserer Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen

Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann neu dafür sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Der Betroffene muss dazu innert dreier Monate ab Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch beim Betreibungsamt stellen.

Neue umsatzabhängige Radio- und TV-Abgabe für Unternehmen

Seit dem 01.01.2019 kommt die jährliche Rechnung für die Radio- und TV-Abgabe für Privatpersonen nicht mehr von der Billag, sondern von der Serafe AG.

Für Unternehmen wird die Gebühr von der Eidg. Steuerverwaltung erhoben auf Basis des Umsatzes in der Mehrwertsteuerabrechnung. Ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 500’000 sind die Unternehmen abgabepflichtig, angefangen mit CHF 365 pro Jahr, steigend bis zu CHF 35’590 für Grossunternehmen mit einem Jahresumsatz von 1 Milliarde und mehr.

Vorsteuerabzug auch auf gebrauchten Gegenständen

Wissen Sie, dass Sie als mehrwertsteuerpflichtige Unternehmung auch Vorsteuer auf dem Kauf von gebrauchten Gegenständen von einer nicht mehrwertsteuerpflichtigen Privatperson geltend machen können?
Beispiel
Sie kaufen für Ihr Geschäft Büromobiliar für CHF 3’000 von einer Privatperson.
Bisher war das für die Mehrwertsteuer nicht relevant.
Neu können Sie auf dem Kaufpreis eine fiktive Vorsteuer geltend machen.
Berechnung: 7.7 / 107.7 * CHF 3’000 = CHF 214.50 Vorsteuer